Aktuelles aus der Gremien- und Regelwerksarbeit

FLL-„Gütebestimmungen für Stauden“ aus dem Jahre 2004 wird überarbeitet – Hinweise aus der Fachwelt bis zum 1. Juni 2013 erbeten


Im Jahre 2004 wurden die „Gütebestimmungen für Stauden“ zuletzt überarbeitet und veröffentlicht.

Mittlerweile besteht dringender Bedarf, das Regelwerk zu aktualisieren. Deshalb wird sich der zuständige Regelwerksausschuss (RWA) am 8. August 2013 unter der Leitung von Joachim Trox in Bonn konstituieren, um mit der Überarbeitung zu beginnen. Das vorbereitende Delegierungsverfahren wurde eingeleitet, um die betroffenen Berufs- und Fachverbände zu bitten, eine Person zur Wahrung ihrer Interessen in den RWA zu entsenden.

Die Fachwelt erhält darüber hinaus die Möglichkeit, der FLL-Geschäftsstelle Korrektur-, Ergänzungs- und Erweiterungsvorschläge mitzuteilen.

Konkrete und begründete Textvorschläge zur Überarbeitung des Regelwerkes können bis zum 1. Juni 2013 an die FLL-Geschäftsstelle geschickt werden oder ein entsprechendes Formblatt unter diesem Link zur Aufbereitung der Stellungnahme genutzt werden.

Ansprechpartner: Maria Mandt

FLL-„Leitfaden für die Planung, Ausführung und Pflege von funktionsgerechten Gehölzpflanzungen im besiedelten Bereich“ aus dem Jahre 1999 wird überarbeitet – Hinweise aus der Fachwelt bis zum 1. Juni 2013 erbeten


Im Jahre 1990 wurden die „Grundsätze für die funktionsgerechte Planung, Anlage und Pflege von Gehölzpflanzungen“ erstmals als FLL-Regelwerk zusammengefasst und veröffentlicht. Die letzte Überarbeitung stammt aus dem Jahre 1999 und wurde als „Leitfaden für die Planung, Ausführung und Pflege von funktionsgerechten Gehölzpflanzungen im besiedelten Bereich“ herausgegeben. Dieser soll nun als Fachbericht überarbeitet, gestrafft und um Kostenaspekte ergänzt werden.

Dies hat das FLL-Präsidium dazu veranlasst, den Arbeitskreis  „Gehölzpflanzungen“ neu zu konstituieren. Für die Leitung konnte Frau Prof. Dr. Ing. Swantje Duthweiler, Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, gewonnen werden. Der zuständige Regelwerksausschuss (RWA) wird sich am 1. Juli 2013 in Bonn neu konstituieren, um mit der Überarbeitung zu beginnen. Das vorbereitende Delegierungsverfahren wurde eingeleitet, um die betroffenen Berufs- und Fachverbände zu bitten, eine Person zur Wahrung ihrer Interessen in den Regelwerksausschuss zu entsenden.
Die Fachwelt erhält darüber hinaus die Möglichkeit, der FLL-Geschäftsstelle Korrektur-, Ergänzungs- und Erweiterungsvorschläge mitzuteilen.

Konkrete und begründete Textvorschläge zur Überarbeitung des Regelwerkes können bis zum 1. Juni 2013 an die FLL-Geschäftsstelle geschickt werden oder ein entsprechendes Formblatt unter diesem Link zur Aufbereitung der Stellungnahme genutzt werden.

Ansprechpartner: Maria Mandt

FLL-Fachbericht „Begriffsbestimmungen und religiöse Herleitung zur aktuellen Trauerkultur“ wird überarbeitet; neue Themen sind Friedhofsentwicklungsplanung und Tierfriedhöfe


Der FLL-Fachbericht „Begriffsbestimmungen und religiöse Herleitung zur aktuellen Trauerkultur“ wurde 2007 veröffentlicht und hat in Fachkreisen hohe Akzeptanz gefunden; Das FLL-Präsidium hat auf Vorschlag des zuständigen Arbeitskreises beschlossen, den Fachbericht an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Anregungen hierfür nimmt die FLL gern entgegen.
Zusätzlich hat das FLL-Präsidium zwei Vorschläge zur Bearbeitung neuer Themen aufgegriffen, die in Form von Fachberichten aufbereitet werden sollen:
1.    Friedhofsentwicklungsplanung
Die zunehmende Entstehung problematischer Friedhofsüberhangflächen stellt die Friedhofsträger vor Probleme, denen mit der Aufstellung von Friedhofsentwicklungsplänen FEP Problemen begegnet werden kann. Ein FLL-Arbeitskreis soll Standards für die Durchführung von FEP definieren.
2.    Tierfriedhöfe
Immer mehr Tierbesitzer suchen würdige Beisetzungsflächen für ihr Haustier. Es gibt bereits viele Tierfriedhöfe, deren Erfahrungen ausgewertet werden können. Für solche Friedhöfe sollen Anforderungen (u.a. an die Hygiene) formuliert sowie der rechtliche Hintergrund dargestellt werden (EU/Bund/Länder). Ziel der Arbeit ist ein Fachbericht als Handreichung für Kommunen und Unternehmer.

Allgemeine Hinweise zu Gelbdrucken


Gelbdrucke können nur in dem genannten Zeitraum bestellt werden als

  • Download und gedruckte Version im Onlineshop
  • nur gedruckte Version in der FLL-Geschäftsstelle
    per Fax 0228-965010-20 oder per E-Mail
  • Postweg:
    FLL
    Friedensplatz 4, D-53111 Bonn

Sollten Sie nach kritischer Prüfung der Entwürfe Einsprüche geltend machen wollen, bitten wir Sie, diese an die FLL zu senden. Um Ihnen und uns die Aufbereitung zu erleichtern, können Sie als Arbeitsgrundlage zur Zusammenstellung Ihrer Hinweise die eingestellten Formular-Dateien (MS Word-Format) verwenden.

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